Gutachtenerstattung für
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| Privatgutachten |
werden z.B. im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens erstattet. Der Gutachtenauftrag erfolgt hierbei vom Gericht, kann also nicht privat von einer Partei beauftragt werden. |
| können von jedermann beauftragt werden. Häufig wird ein privat beauftragtes Gutachten einem selbstständigen Beweisverfahren vorgeschaltet. Vielfach hat sich bewährt, auch in Zusammenarbeit mit einem erfahrenden Bauanwalt, auf Basis eines Privatgutachtens die gebotene Vorgehensweise festzulegen. |
In zahlreichen Fällen ist es möglich mit korrekt ermittelten Grundlagen, Tastsachenfeststellungen und Bewertungen eine Einigung zu erreichen mit der beide Parteien zufrieden sind und damit oft langwierige und kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Dabei hat sich gezeigt dass die frühe, rechtzeitige Einschaltung des Bausachversändigen oft die beste Lösung ist.
Unsere Leistungen im Rahmen einer Begutachtung umfassen u.a.die
Gerne informieren wir Sie persönlich ausführlich über unser Dienstleistungsangebot und wie wir Ihnen weiterhelfen können.
Bei der Bau-/ Bauteilzustandsanalyse erfolgt die Messung der bauphysikalischen und bauchemischen Parameter mit Spezialmessgeräten. Wir sind umfangreich mit Mess- und Analysegeräten ausgestattet: